Ich habe einen neuen Helden. Sein Name ist Bahr, Martin Bahr, seines Zeichens Dr. jur.
Doch der Reihe nach…
Auch wenn der Eintrag lang ist, ich empfehle allen, die eine Website betreiben, ihn aufmerksam zu lesen und sich auch die Links am Schluss anzusehen!
Aufmerksamen Besuchern ist es vielleicht nicht entgangen, dass seit wenigen Wochen ein neuer Punkt im obigen Menü auftaucht, das Impressum. Hierauf oute ich mich nunmehr als Verursacher dieser Website (Überraschung!) und gebe meine Wohnanschrift preis. Und wenn jetzt schon wieder jemand schreit Sowas gehört nicht ins Internet!
, entgegne ich: Doch. Leider. Zumindest sehen das deutsche Gesetzgeber, Rechtsanwälte und Gerichte so.
Im April diesen Jahres wurde eine neue Fassungs des Mediendienste-Staatsvertrages verabschiedet, der deutlich mehr verlangt als noch das Gesetz über Teledienste. Während es früher nur für Firmen und Vereine Pflicht war, ein Impressum mit der für die Website verantwortlichen Person und Postanschrift, sowie Email, Telefonnummer und weiteren Angaben zur Firma oder dem Verein zu nennen, trifft dies nun auch alle anderen, die “geschäftsmäßig” eine Website betreiben. Geschäftsmäßig bedeutet mitnichten, dass der Webmaster mit seiner Site Geld erwirtschaften muss.
Wer eine Site betreibt, die
ist dran. Kurz gesagt: So ziemlich jederman inklusive fast aller Webseiten-Betreiber, die ich kenne.
Ist doch super, oder? Egal ob die 60jährige Omi Erna Kasuppke über ihre Gartenzwerge-Sammlung schreibt oder ich in meinem privaten Weblog über mein kleines unspektakuläres Leben, wir können beide verknackt werden, wenn wir kein Impressum aufsetzen, sobald einer der genannten Punkte erfüllt ist. Wenn nicht, gibt’s bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Der Sinn dahinter soll sein, dass jeder Anwalt sich bei einer Rechtsverletzung durch die jeweilige Site direkt an den Verantwortlichen wenden und ihm über die so breitgetretene Adresse nette Post zukommen lassen kann. Und das tun die Anwälte auch fleissig.
Wie bei den meisten anderen Website-Betreibern wäre diese Sache auch an mir völlig vorbeigegangen und ich hätte im Traum nicht an ein Impressum gedacht, hätte mir nicht mein Bekannter Frank gemailt und mich gewarnt. Der ist nämlich schon Opfer der Abwahnwelle geworden. Unverschämterweise hatte er auf seiner privaten Seite, auf der er über Literatur schrieb, nämlich kein Impressum und sogar ein Bild von der DPA, auf der ein Mensch abgebildet war, dessen Angehörige ihm nicht die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Bildes gegeben haben. Auch Franks auf Internetrecht spezialisierten Anwälte konnten ihn da nicht mehr raushauen und rieten ihm, auf alle Angebote des Klägers einzugehen. Schon jetzt wird ihm der Spass mindestens 1000 Euro kosten, dabei hat das Gerichtsverfahren noch gar nicht begonnen.
Abgemahnt wird alles und jeder wegen allen möglichen Dingen: fehlendes Impressum, zu verstecktes Impressum, abgekürzter Vorname im Impressum, Copyright-geschütztes Bild, unzulässiger Domainname usw usf, völlig egal ob der Webmaster ein Kind oder ein Erwachsener ist, ob man Geld mit der Site verdient oder nicht, wieviele Besucher sie hat oder ob dem angeblich in seinen Rechten verletzten Kläger überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Ganze Kanzleien haben heutzutage nichts anderes mehr zu tun, als den ganzen Tag das Internet abzugrasen nach Webseiten, die in irgendeiner Form abmahnfähig sind. Denn für eine Abmahnung kassieren sie beim Betroffenen mindestens ein paar Hundert Euro. Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, eine vermeintliche oder tatsächliche Rechtsverletzung zu unterlassen. Der in seinem Schutzrecht vermeintliche Verletzte erhebt nicht sofort Klage, sondern lässt den Verursacher von einem Anwalt abmahnen. Weil ihm somit der teure Gerichtsweg erspart wird, soll er die Anwaltskosten für die Abmahnung erstatten. Schickt man im Monat nur 1000 Abmahnungen, von denen die Mehrzahl vermutlich erfolgreich sein wird, kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen.
Telepolis zitiert hierzu aus der Doktorarbeit von Dr. Martin Bahr, einem der wenigen guten Juristen auf diesem Gebiet – gut auch im moralischen Sinne, das ist bei Juristen durchaus nicht dasselbe:
Als Erklärung des ständigen Rechtsmissbrauchs listet er auf, dass es 1970 bereits 18.240 Rechtsanwälte in Deutschland gab, 1999 aber 97.791, also mehr als fünfmal soviel. Der Beruf des Rechtsanwalts ist ein Auffangbecken für Juristen, deren Noten nicht für die rar gewordenen Stellen im öffentlichen Dienst ausreichen. Hiervon kommen auch nur wenige der Anwälte in etablierten Kanzleien unter – der Rest muss eine eigene Kanzlei aufmachen und diese dann finanzieren mit jährlichen Kosten um die 85.000 Euro. Woher nehmen, ohne zu stehlen? Genau, unter anderem von den Internetnutzern. Und so entwickelt sich das Internet zum ‘Rechtsanwaltsversorgungswerk’.
Aber nicht nur die Anwälte verdienen an tatsächlichen oder vermeintlichen Vergehen von Webseiten-Betreibern: Auch die Gerichte lassen sich nicht die lukrativen Einnahmen aus einstweiligen Verfügungen entgehen: Streitwerte von 250.000 Euro (Standard bei Domainstreitigkeiten, wenn es um Firmen und Produkte geht) werden in 10-Minuten-Verhandlungen oder ganz ohne Verhandlung entschieden und sofort sind Gerichtsgebühren für den Beklagten von über 5.000 Euro fällig. Umso praktischer, dass deutsche Gerichte prinzipiell nicht nach den ICANN-Richtlinien entscheiden, auch nicht bei internationalen Domains, wo sie im Gegensatz zu .de-Domains eigentlich verbindlich sind. Es könnten ja Gerichtsurteile dabei herauskommen, die mit gesundem Menschenverstand vereinbar sind.
So allerdings entscheiden deutsche Gerichte z.B., dass es völlig rechtmäßig ist, eine Domain, die man als Privatperson jahrelang besessen hat, unter gerichtlichem Zwang an eine Firma abzutreten, die später irgendwann aus der Versenkung auftauchte und ihr Produkt oder sich selbst zufällig so nannte. Ein normaler Verstand würde jetzt sagen: Pech gehabt, wer zuerst kommt, mal zuerst.
Aber deutsche Gerichte nehmen die Domain lieber der Privatperson weg und geben sie der Firma. Wirtschaftliches Interesse geht halt vor.
Nicht nur, dass die arme Sau dann mehrere tausend bis zehntausende von Euro für Gerichtsgebühren und Anwaltskosten oder gar Schadenersatz los ist – je nachdem, wie weit man sich durch die Instanzen quält – nein, es wird am Ende oft sogar gerichtlich angeordnet in seiner Privatsphäre eingegriffen. Wer per Eilverfügung innerhalb von wenigen Stunden die Domain rausrücken muss, ist natürlich auch alle seine Email-Konten los. Da bleibt meist nicht mal die Zeit, seine Registrierungen bei eBay, Foren, Banking usw. umzustellen. Der neue Eigentümer kommt an Paßwörter und kann sich so als jemand ausgeben, der er gar nicht ist. Zustätzlich wird auch in die Privatsphäre der Bekannten der armen Socke eingegriffen, denn wer bekommt schon einen Domain-Wechsel so schnell mit? Sie mailen lustig weiter an die Mail-Adresse, weil sie glauben, denjenigen zu kennen, der sie erhält.
Der Angeklagte hat es wohl nicht besser verdient. Hätte doch wissen müssen, dass irgendwann ein paar Jahre nach ihm irgendwer, der sich GmbH, GbR und sonstwie nennt, ausgerechnet diesen Namen als Domain begehrt.
So treibt man Unschuldige in den finanziellen Ruin und begeht Eingriffe in die Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, bei dem sich jedem Datenschützer der Magen umdreht. Alles im Namen des Volkes.
Willkommen im Deutschland des 21.Jahrhunderts! Demnächst muss man für das Betreiben einer Webseite nicht nur irgendwie sinnvollem Content, ansehliches Layout und benutzerfreundlicher Programmierung, sondern auch noch ein Jura-Studium vorweisen. Anders kann man kaum den überblick behalten über all die Rechtsurteile und Gesetze, die man zu beachten hat, als da wären:
Dabei ist noch nicht einmal den Gerichten und Gesetzgebern so wirklich klar, wo es lang geht.
Eigentlich ist nicht einmal klar, wen und was solche Regelungen betreffen. Gelten diese deutschen Gesetze für alle Sites von deutschen Webmastern? Oder nur für .de-Domänen? Wenn ja, wieso müssen Sites bei Billig-Hostern kein Impressum haben? Können die keine Rechte verletzen?
Die tollen Gesetze sind so schwammig formuliert, dass man selbst bei dem besten Willen als Verlierer im Prozess hervorgehen kann. Das Impressum soll z.B. “von überall verfügbar sein”. Die Gerichte legen das dann heute mal so und morgen schon wieder anders aus, und der Webmaster sitzt auf ein paar Tausend Euro Schulden und weiss gar nicht so recht, was er eigentlich verbrochen hat. Musste er es nun wirklich “Impressum” nennen oder war “Kontakt” doch ok? Heisst “von überall aus erreichbar”, dass ich den Link auch auf Seiten anbringen muss, die gar keine Navigation haben, z.B. Seiten mit Flash-Intro oder solche, die man nur macht, um Bilder nicht vor dem häßlichen grauen Browserhintergrund darstellen zu müssen? Sind zwei Klicks wirklich zumutbar für den armen User? Was, er musste gar scrollen, um den Link zum Impressum zu finden?? Das geht aber gar nicht. Das tut man ja auch so selten im Internet. Ob das Gebot auch für die Betrachtung der Site mit einem WAP-Handy gilt…?
Und das betrifft nur das Impressum, von den ganzen anderen abmahnfähigen Punkten ganz zu schweigen…
Vermutlich werden solche Gerichtsurteile von Leuten jenseits des Rentenalters gefällt, die PHP für eine neue Droge halten. (Kein Scherz! Ist Passiert, allerdings in den USA.) Oder sie waren zu der Zeit gerade selbst bekifft.
Mir fällt plötzlich wieder ein, warum ich vor 3 Jahren den Beruf gewechselt und der Paragraphenreiterei mit Freuden den Rücken gekehrt habe.
Ich finde das Ganze so dermaßen zum Kotzen, dass mir gar nicht genug unflätige Worte einfallen, diesen Zustand angemessen zu beschreiben.
Es ist sicher richtig, einen Ansprechpartner für eine Site zu haben, gerade wenn mit selbiger Geld verdient wird oder es sich um einen offiziellen Auftritt eines Vereines o.ä. handelt. Mir will aber einfach nicht in den Kopf, wieso Leute wie ich ein Impressum in ihre Hobby-Seite schreiben sollen oder wegen popeliger Nichtigkeiten verklagt werden, die überhaupt keinen Schaden verursacht haben!!
Es ist schon genug, dass jeder, der auf einer Domain landet, mit einer Whois-Abfrage beim zuständigen Registrar Namen und Adresse des Betreibers herausfinden kann. Aber das heisst immer noch, dass man die jeweilige Site erst einmal finden muss! Und nicht jeder möchte von jedem gefunden werden, auch wenn er nichts verbrochen hat. Nicht umsonst gibt es keine Suche nach Domäneninhabern beim Denic, genausowenig wie man beim Telefonbuch den Namen zu einer Nummer herausfinden kann. Nicht umsonst kann man entscheiden, ob man im Telefonbuch überhaupt erscheinen möchte. Nun muss ich aber im Impressum meine Angaben preisgeben, so dass demnächst noch jeder mitlesen kann, der meinen Namen in eine Suchmaschine getippt hat.
Da ich keine 50.000 Euro in der Portokasse habe, habe ich unter einigen Wutausbrüchen das elende Impressum in alle meine Sites eingefügt, meist im Klartext, in den privateren Sites als Bild oder mit Sonderzeichen im Namen. Da die Telefonnummer bei den bisherigen gerichtlichen Urteilen bisher nicht von Privatpersonen verlangt wurde, steht sie freilich nicht dabei. Das wäre auch der Gipfel… Zusätzlich lasse ich tankgirl.de und sleeping-sun.com per robots.txt nicht mehr von Suchmaschinen indizieren, jedoch wird es wohl eine Weile dauern, bis sie aus den Indizes von Google & Co endgültig verschwunden sind.
Allerdings gebe ich mich nicht der Illusion hin, dass es damit erledigt wäre. Irgendwas wird ein geldgieriger Winkeladvokat garantiert abzumahnen haben. Ich bete schon jetzt, dass nicht eine der Personen auf den Convention-Fotos meiner Kostüm-Site den Löffel abgibt und mich irgendwann seine Angehörigen verklagen, weil sie mir nicht das Recht zur Veröffentlichung des Bildes gegeben haben.
Allein dieses Blog… Zum Glück sind Mr. Martin und Mr. Hewlett Amerikaner und es ist ihnen (hoffentlich) herzlich egal, dass irgendwer in Deutschland sich eine Domain dieses Namens reserviert hat und darauf ein persönliches Weblog betreibt und die Seite natürlich auch entsprechend gestaltet, weil “Tank Girl” mal dessen Nickname im Internet war.
Und ich sollte mir schleunigst die Namen, Logos und Designs aller meiner Domänen und Sites urheberrechtlich schützen lassen, bevor mich demnächst die gerade neu gegründete Firma “Schattendings” gerichtlich zur Herausgabe meiner Domain und aller Accounts zwingt…
Vielen Dank, liebe Rechtsanwälte, Gesetzgeber und Richter! Meiner Meinung nach tragt Ihr mit so etwas genauso am Untergang des Internets bei wie all die Trolls, Scriptkiddies, Spamverursacher, Raubkopierer, Virenprogrammierer, Pop-up- und Dialer-Werfer und Schmuddel-Bildchen-Site-Betreiber.
Ich sehne mich nicht zum ersten Mal zurück zu den alten Zeiten des Web… Vor knapp 10 Jahren hat sich kaum jemand über so etwas Gedanken machen müssen und trotzdem herrschte nicht virtueller Mord und Totschlag.
Wer will da noch Shakespeare in “Henry VI” widersprechen:
The first thing we do, let’s kill all the lawyers.
Recht hat Nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Leider……
Lieben Gruss
Carsten
Angy
Ich blicke da jetzt schon nicht durch!
OK, es gibt viele Seiten die im Internet nichts zu suchen haben und es wäre toll wenn man dagegen was macht. Doch die Seiten werden meistens verschont
Und auf uns kleinen hackt man herum. Hauptsache Geld schäffeln! Typisch …
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